Kirsten Ernst Gesellschaft für Immobilien Management mbH
Stand April 2019
Sitz und Kontakt:
Horst 45
15755 Schwerin
Telefon: +49 33766 219 537
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www.kirsten-ernst-immobilien.de
Rechtliche Verhältnisse:
Geschäftsführerin: Kirsten Ernst
HRA Nr. 15008FF
Steuernummer: 064/112/03210
Gegenstand des Unternehmens
Nachweis von Baugrundstücken und Bestandsimmobilien - vorrangig in Berlin und Brandenburg, Fachberatung für Ein- und Mehrfamilienhäuser in Massivbauweise, Bankenunabhängiger Finanzierungsservice (inkl. Fördermittel), Bauplanung inkl. aller Architekten- und Ingenieurleistungen, Betreuung des Bauherrn bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens und darüber hinaus.
Gemäß Teledienstgesetz
Kirsten Ernst Immobilienmanagement GmbH widerspricht weltweit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe von Daten.
Verantwortungsbereich und Abgrenzung
Dieses Impressum gilt für die unter www.kirsten-ernst-immobilien.de aufrufbare Internetpräsenz nachfolgend Website genannt. Diese Website ist Teil des weltweit erreichbaren Netzwerkes "www" und kann dementsprechend mit fremden, sich jederzeit wandeln könnenden Websites verknüpft sein und/oder werden.
Urheberschutz und Nutzung
Kirsten Ernst Immobilienmanagement GmbH gestattet, soweit nicht anders vermerkt, die Verlinkung von externen Seiten auf www.kirsten-ernst-immobilien.de. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte, Bilder und Grafiken bei der Kirsten Ernst Immobilienmanagement GmbH.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Wissen und Einwilligung der zu erfassenden Person erhoben. Auf Antrag erhält jede zu erfassende Person unentgeltlich Auskunft zu ihren gespeicherten personenbezogenen Daten. Diese Anträge werden erbeten an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kirsten Ernst Gesellschaft für Immobilienmanagement GmbH | Karl – Weiss – Str. 20 | 15366 Hoppegarten | Telefon: +49 3342 42563 0 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Geldwäschegesetz
Wir sind wie viele andere Branchen und Berufe gesetzlich verpflichtet, Geschäftspartner gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu identifizieren. Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis bei natürlichen Personen und durch Einsichtnahme in das Handelsregister bei juristischen und quasijuristischen Personen. Dabei sind bei natürlichen Personen alle Vornamen, der Name, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, die Ausweisnummer sowie die ausstellende Behörde zu vermerken. Bei juristischen und quasijuristischen Personen sind neben der gültigen Firmenbezeichnung, dem Sitz und der Anschrift der Hauptniederlassung auch die Namen der gesetzlichen Vertreter festzuhalten, sowie der "wirtschaftlich Berechtigte" gemäß § 1 Abs. 6 GwG abzuklären und zu vermerken. Ausweiskopien und Kopien des Handelsregisters können stattdessen angefertigt werden. Des Weiteren sind auch Informationen zum Geschäftszweck einzuholen. Der wirtschaftlich Berechtigte ist festzustellen, also ob der Geschäftspartner für sich selbst oder einen Dritten tätig wird. Die Unterlagen sind vom Immobilienmakler 5 Jahre aufzubewahren. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden natürlich berücksichtigt. Sie stehen ausdrücklich im Einklang mit dem Geldwäschegesetz. Wenn unsere Immobilienmakler bzw. Immobilienberater sich an Sie mit der Bitte wenden, dass Sie ihm Ihren Ausweis zeigen mögen, dann handelt er in Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Wir bitten Sie um Verständnis und Unterstützung.
Fotos & Abbildungen
Kirsten Ernst Immobilienmanagement GmbH, Fotolia